Ab dem 21.06.2021 gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz

von 0 bis 100von 100 bis 165über 165
Präsenzunterricht ohne Mindestabstand Wechselunterricht alle Klassen mit Mindestabstand Jgst. 4: Wechselunterricht               Jgst. 1-3: Distanzunterricht

 

Grundlage der Unterrichtsorganisation: 

  • Wird an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz überschritten, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft (z.B. Überschreitung des Schwellenwerts von 165 am Sonntag, Montag und Dienstag => ab Donnerstag Distanzunterricht für die Jgst. 1-3, Wechselunterricht für die Jgst. 4)
  • Wird an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz unterschritten, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft (z.B. Unterschreitung des Schwellenwerts von 165 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch => ab Freitag: Wechselunterricht für die Jgst. 1-4)

Das bedeutet, dass es auch innerhalb einer Woche zu einer Veränderung des Schulbetriebes kommen kann.

Unterrichtsorganisation:
Der Unterricht erfolgt nach Stundenplan. Der Religions- bzw. Ethik-Unterricht wird klassenweise erteilt. Der Unterricht findet unter Hygieneauflagen statt.

Hygienemaßnahmen:

Die Gesundheit aller bestmöglich zu schützen, steht dabei an erster Stelle. Daher haben wir Hygienemaßnahmen erarbeitet, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Verpflichtende Selbsttests:

  • Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann an Präsenzunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Covid-19-Test haben.
  • Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
    • durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird oder
    • durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
    • Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
  • Die Selbsttests in der Schule werden pro Person i.d.R. zweimal pro Woche (bei einer 7-Tage-Inzidenz  über 100 ggf. auch öfter) durchgeführt.  Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.
  • Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter
    • als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100)
    • als 24 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100) sein.
  • Für die in der Schule durchgeführten Selbsttests kann die Ausstellung eines Corona-Selbsttest-Ausweises beantragt werden.
  • Wenn ein Kind nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, muss dies der Schule mitgeteilt werden: Mail an: info@ekvs.schule.neu-ulm.de. Ein Schulbesuch einschließlich der Teilnahme an Leistungsnachweisen ist dann nicht möglich.

    In diesem Fall werden täglich zwischen 13.00 und 13.30 Uhr vor dem Haupteingang  Unterrichtsmaterialien zur Abholung bzw. Boxen für die Rückgabe bearbeiteter Materialien zur Korrektur bereitgestellt.

Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand von 1.5m.

Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens (7-Tage-Inzidenz stabil unter 50) gilt die Mund-Nase-Schutz-Pflicht  für Grundschülerinnen und -schüler aktuell nur auf den Verkehrsflächen (innerhalb des Schulgebäudes) und im Zimmer bis zum Sitzplatz. Am Platz kann die Maske abgenommen werden. Empfohlen werden medizinische Masken für Kinder.

Um Ansammlungen von Kindern möglichst gering zu halten, erfolgt der Zugang zum Schulgebäude gestaffelt an unseren beiden Eingängen:

Haupteingang (1. und 3. Klasse)Eingang Pausenhof (2. und 4. Klasse)Maskenpflicht für alle
7.25  Uhr – 7.35 Uhr Klassen: 1a – 1c
7.35 Uhr – 7.45 Uhr Klassen: 3a – 3c
7.25 – 7.35 Uhr Klassen 2a – 2c
7.35 – 7.45 Uhr: Klassen 4a – 4d
Zugang nur mit Mund-Nase-Schutz
Erwachsene: medizinische Maske
Nach Unterrichtsende werden die Kinder klassenweise zum jeweiligen Ausgang gebracht.

 

Krankmeldung und Risikosituation

Informieren Sie bitte umgehend die Schule, wenn ihr Kind erkrankt ist. Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben. Für die Wiederzulassung zum Schulbesuch gilt:

Betretungsverbot besteht für Personen, die

  • mit dem Corona-Virus infiziert sind oder coronaspezifischen Krankheitsanzeichen aufweisen
  • in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
  • die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Kinder mit Grunderkrankungen

Liegt für Ihr Kind aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung eine besondere Risikosituation (z.B. chronische Erkrankung) vor, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit der Schulleitung.

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen sowie den Rahmen-Hygieneplan für die bayerischen Schulen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.

  • Quarantäne

Wird mittels PCR-Test eine SARS-CoV-2 Infektion festgestellt, erfolgt grundsätzlich eine Risikoermittlung durch das GesundheitsamtDie Quarantäne endet, wenn ein 14 Tage nach dem letzten relevanten Kontakt durchgeführter Test (Antigenschnelltest oder PCR-Test) ein negatives Ergebnis zeigt. Die Abschlusstestung zum Ende der Quarantäne kann entweder am Testzentrum Neu-Ulm, beim Hausarzt oder bei weiteren geeigneten Teststellen durchgeführt werden.

  • Maßnahmen der Kreisverwaltungsbehörden

Unabhängig von der  7-Tage-Inzidenz können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens an den Schulen weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz durch die Kreisverwaltungsbehörden ergriffen werden.

Digitales Schule

Im Rahmen des Distanzunterrichtes erfolgt die Bereitstellung von Wochenplänen, Lernmaterialien, Erklärvideos und Videokonferenzen mit dem Tool „Microsoft Teams“.

Erklärungen hierzu finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Grundschule Ludwigsfeld:

Schülerleihgeräte: Ipads 

Die Stadt Neu-Ulm stellt Schülerinnen und Schülern, die keinen Zugang zu einem mobilen Endgerät haben, iPads und WLAN-Hotspots/Router als Leihgeräte zur Verfügung. Sofern Ihr Kind ein Leihgerät benötigt, bitte ich Sie, sich telefonisch im Sekretariat zu melden. Die Ausgabe eines Gerätes kann nur erfolgen, wenn vorher die Leihvereinbarung unterschrieben sowie eine Kaution (iPad 70€/WLAN-Hotspot/Router 20€) hinterlegt wurde.

Notbetreuung

An den Tagen des Distanzlernens ist in der Schule eine Notbetreuung eingerichtet: Für Kinder der Regelklassen bis 11 Uhr und für Kinder der Ganztagsklassen bzw. der Mittagsbetreuung der Betreuungszeit entsprechend.

Für die Teilnahme ist imVorfeld eine Anmeldung per E-Mail inklusive einer Begründung des Betreuungsbedarfes an info@ekvs.schule.neu-ulm.de erforderlich.

  • Name und Klasse Ihres Kindes
  • Betreuungstag(e) und Zeiten
  • Telefonnummer unter der Sie an den Betreuungstagen zuverlässig erreichbar sind.

Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.