Aufgrund des Infektionsgeschehens findet bis einschließlich 19. Februar 2021 für alle Kinder ausschließlich Distanzunterricht statt.

  • Digitales Schule Ludwigsfeld

Die Bereitstellung von Wochenplänen, Lernmaterialien, Erklärvideos und Videokonferenzen erfolgt mit dem Tool „Microsoft Teams“.

Erklärungen hierzu finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Grundschule Ludwigsfeld:

Auf unserem Schulkanal haben Kinder und Lehrkräfte der Grundschule Ludwigsfeld Erklärvideos erstellt, die beim Lernen helfen. Es besteht die Möglichkeit unseren Kanal kostenlos zu abonnieren, um über die neuesten Videos informiert zu werden.

  • Schülerleihgeräte: iPads und Hotspots

Die Stadt Neu-Ulm stellt Schülerinnen und Schülern, die keinen Zugang zu einem mobilen Endgerät haben, iPads als Leihgeräte und WLAN-Hotspots/Router zur Verfügung. Die Ausgabe eines Gerätes kann nur erfolgen, wenn vorher die Leihvereinbarung unterschrieben sowie eine Kaution (iPad 70€/WLAN-Hotspot/Router 20€) hinterlegt wurde. Sofern Ihr Kind ein Leihgerät benötigt, bitte ich Sie, sich telefonisch im Sekretariat zu melden.

  • Notbetreuung

An der Schule wird eine Notbetreuung eingerichtet. Für Kinder der Regelklassen von 7.45 – 11 Uhr und für Kinder der Ganztagsklassen bzw. der Mittagsbetreuung von 7.45 – 15.30 Uhr. Für die Zeit des Distanzunterrichtes gibt es kein warmes Mittagessen.

Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben. 

Um planen zu können, teilen Sie uns bis Freitag, den 8.1.2021 10 Uhr Ihren Bedarf per E-Mail an info@ekvs.schule.neu-ulm.de wie folgt mit:

  • Name und Klasse Ihres Kindes
  • Wochentag(e)
  • Vormittags (7.45 – 11 Uhr) oder ganztägig (7.45 – 15.30 Uhr)
  • Telefonnummer unter der Sie an den Betreuungstagen zuverlässig erreichbar sind

Notbetreute Kinder dürfen weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen. 

  • Hygienemaßnahmen: Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand von 1,5m 

Die Gesundheit aller bestmöglich zu schützen, steht dabei an erster Stelle. Daher haben wir Hygienemaßnahmen erarbeitet, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Im Schulhaus und auf dem Schulgelände inkl. Pausenhof besteht Mund-Nase-Schutz-Pflicht für alle.  Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gilt dies auch am Sitzplatz im Klassenzimmer. 

Tragepausen des Mund-Nase-Schutzes

Während einer längeren Stoßlüftung dürfen die Kinder ihren Mund-Nase-Schutz abnehmen, sofern sie am Platz sitzen und der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. Die Kinder dürfen in der Pause bei Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5m auf dem Pausenhof die Maske abnehmen. 

Bitte tragen Sie hierfür Sorge und unterstützen Sie Ihr Kind dabei.

Um Ansammlungen von Kindern möglichst gering zu halten, erfolgt der Zugang zum Schulgebäude gestaffelt an unseren beiden Eingängen:

Haupteingang (1. und 3. Klasse)Eingang Pausenhof (2. und 4. Klasse)Alltagsmaskenpflicht für alle
7.25  Uhr – 7.35 Uhr Klassen: 1a – 1c
7.35 Uhr – 7.45 Uhr Klassen: 3a – 3c
7.25 – 7.35 Uhr Klassen 2a – 2c
7.35 – 7.45 Uhr: Klassen 4a – 4d
Zugang nur mit Mund-Nase-Schutz
Um 11 Uhr werden die Kinder gruppenweise zum jeweiligen Ausgang bzw. zur Mittagsbetreuung gebracht.

Krankmeldung und Risikosituation

Informieren Sie bitte umgehend die Schule, wenn ihr Kind erkrankt ist. Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben. Für die Wiederzulassung zum Schulbesuch gilt:

  • Kranke Kinder mit akuten, grippeähnlichen Symptomen  (z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit/Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Hals-/Ohrenschmerzen, fiebriger Schnupfen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall)
    Der Schulbesuch ist erst möglich, wenn die Kinder mindestens 24 Stunden fieber- und symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Zusätzlich muss ein entsprechendes ärztliches Attest oder negativer Covid-19-Test vorliegen. Über eine Testung entscheidet der Haus-/Kinderarzt.
  • Leichte Symptome (wie Schnupfen, gelegentliches Husten)
    Der Schulbesuch ist erlaubt.

Betretungsverbot besteht für Personen, die

  • mit dem Corona-Virus infiziert sind oder coronaspezifischen Krankheitsanzeichen aufweisen
  • in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
  • die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen sowie den Rahmen-Hygieneplan für die bayerischen Schulen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.

  • Kohortenisolation – Quarantäne – Testung

Kohortenisolation: Wird ein Schüler positiv auf COVID-19 getestet, wird die Schulklasse/Lerngruppe isoliert. Darüber hinaus entscheidet das Gesundheitsamt ggf. über eine Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I.

Verkürzungsmöglichkeit der Quarantäne: Ab Tag 5 nach Bekanntgabe des Testergebnisses des positiven Kindes kann man einen (Schnell-)Test beim Arzt machen lassen. So dieser negativ ist, kann durch den Test die Quarantänezeit verkürzt werden, so dass die Schüler frühestens ab Tag 6 wieder die Schule besuchen können.

Ende der Kohortenisolation: Die Kohortenisolation endet immer erst mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses. Vor Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist der Schulleitung (persönlich oder per Mail an: info@ekvs.schule.neu-ulm.de) unaufgefordert eine Bestätigung über einen negativen Test auf SARS-COV-2 vorzulegen.